Faire Preise und unkomplizierte Abrechnung über Ihre Pflegekasse
Damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können, behalten wir gemeinsam Ihre Budgets und Ansprüche im Blick.
Alle Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad (1 bis 5) haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro. Dieser Betrag ist zweckgebunden für Angebote zur Unterstützung im Alltag – wie unsere Leistungen.
Ab Pflegegrad 2 steht Ihnen zusätzlich das Entlastungsbudget in Höhe von 3.539 Euro jährlich zur Verfügung. Wurde es noch nicht genutzt, können wir diese Mittel ebenfalls für unsere Unterstützung einsetzen.
Das Beste: Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen nicht in Vorkasse gehen!
Wir besprechen Ihren Bedarf und prüfen Ihre Ansprüche
Wir klären, ob Sie Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben
Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – ohne Vorkasse
Wir prüfen gemeinsam Ihre Ansprüche und finden die beste Lösung für Sie
Jetzt Erstberatung vereinbarenDie folgende Übersicht zeigt typische Budgets der Pflegeversicherung, die Sie mit uns kombinieren können.
| Pflegegrad | Pflegegeld (monatlich) | Pflegesachleistung ambulant (monatlich) | Entlastungsbetrag (monatlich) | Entlastungsbudget (jährlich ab PG 2) |
|---|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | - | - | 131 € | - |
| Pflegegrad 2 | 347 € | 796 € | 131 € | 3.539 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 1.497 € | 131 € | 3.539 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 1.859 € | 131 € | 3.539 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 2.299 € | 131 € | 3.539 € |
Stand: 02.11.2025. Angaben ohne Gewähr; individuelle Ansprüche können variieren.